(Nürnberg). In deutschen Städten gibt es immer mehr Verkehrsunfälle zwischen abbiegenden Lkw und Radfahrern. Oft enden diese Unglücke für Radfahrer tödlich. „Jeder Mensch, der durch einen Unfall zu Schaden oder ums Leben kommt, ist einer zu viel“, beklagt Peter Pickl, Geschäftsführer der OCHS Rohrleitungsbau GmbH, Nürnberg. Sein Unternehmen hat nun technisch nachgerüstet.

Beim Rechtsabbiegen sind parallel fahrende Radler für den Lkw-Fahrer nicht sichtbar, wenn diese sich im so genannten „toten Winkel“ befinden. Dabei können die gefährlichen Situationen durch eine relativ einfache Nachrüstung der Fahrzeuge vermieden werden.

Ein Kipper der Firma OCHS wurde mit einer kleinen Kamera an der rechten Seite des Führerhauses ausgestattet, die beim ersten Hinschauen gar nicht auffällt. Von dort wird das Bild aus dem „toten Winkel“ auf einen Monitor ins Blickfeld des Fahrers übertragen. Auf dem Foto ist die Person für den Fahrer in den Rückspiegeln nicht zu sehen, wohl aber auf dem Monitor des neuen Abbiege-Assistenten.

„Wir denken dabei aber nicht nur an die Rad-, sondern auch an unsere Lkw-Fahrer, für die die Unsicherheit beim Rechtsabbiegen eine ständige Belastung darstellt“, ergänzt Peter Pickl. In seiner Firma sei ein Unfall aus diesem Umstand heraus noch nie geschehen, dennoch: Es wurde der Kipper von Vorarbeiter Manfred Gress als erstes OCHS-Fahrzeug ausgerüstet. Denn beim Versorgen seiner Baustellen, die ihm vom Stadtentwässerungsbetrieb der Stadt Nürnberg (SUN) im Rahmen des Jahresauftrags zugewiesen werden, legt Gress in der Woche mehrere Hundert Kilometer im Stadtgebiet zurück.

Nach dem erfolgreichen Testlauf werden jetzt auch die anderen Lkw der OCHS-Flotte sukzessive mit Abbiege-Assistenten ausgerüstet. „Damit trägt auch die Firma OCHS zu noch mehr Sicherheit auf den Straßen bei, und unsere Fahrer sind deutlich entspannter“, freut sich Fuhrparkleiter Thomas Zurawski.

Und er macht deutlich, dass das Nachrüsten unkompliziert erfolgen kann. Peter Pickl motiviert: „Mangelnde Investitionsbereitschaft sollte für keine Fuhrparkfirma der Grund sein, Menschenleben unnötig in Gefahr zu bringen.“